Wichtige Informationen

Heute teile ich mit dir wichtige Infos und Tipps, die den Alltag mit einem Pflegefall (jeden Alters) ein bisschen erleichtern können. Sofern man sich darum kümmert. Von selbst passiert nichts. Zu keiner Zeit wurde ich je gefragt ob ich Hilfe brauche oder zu essen habe. Das musst du leider selber organisieren.

Den ersten Schritt wirst du wahrscheinlich schon getan haben. „Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind“, beim Finanzamt gestellt. (Wenn es um ein Kind geht natürlich, denn mein heutiger Beitrag betrifft ausnahmsweise nicht nur Kinder mit Behinderung, sondern alle betroffenen Personen.) Bei Kindern mit Behinderung ist das Vorraussetzung, um Pflegegeld zu beantragen. Es ist ein Pyramidensystem.

Der nächste Schritt ist den Antrag auf eine Pflegestufe und somit auf Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu stellen.

Wenn das mal alles durch ist, vergehen einige Monate. Lass dir aber nicht soviel Zeit wie ich. Ich habe einen Fehler gemacht. Ich habe über ein Jahr gewartet, bevor ich diese Anträge gestellt habe. Ich war zu stolz und habe die Realität nicht wahrhaben wollen. Mach nicht denselben Fehler! Die erhöhte Familienbeihilfe bekommt man fünf Jahren rückwirkend zurückbezahlt, da habe ich nichts versäumt, aber beim Pflegegeld ist es anders. Da gibt es keine Rückzahlung. Ich habe 14 Monate Pflegegeld der Pflegestufe 2 verpasst. Das war unvernünftig, denn das erste Jahr war auch das schwerste Jahr. Das hätte zwar nichts daran geändert, aber eine kleine finanzielle Unterstützung (mehr ist die Pflegestufe 2 nicht) ist natürlich immer von Vorteil.

Wichtig!! Einen Platz in einer Pflegeeinrichtung (wenn erforderlich) gibt es nur mit einer Pflegestufe.

Wichtig!! Ab Pflegestufe 3 kann sich der Pfleger/in über den zu Pflegenden pensionsversichern lassen. Dazu gibt es einen Antrag bei der PVA. Es wird, entsprechend der vorherigen Berufstätigkeit, in die Pensionskasse eingezahlt. Damit zumindest eine finanzielle Absicherung besteht. Du arbeitest schließlich mehr den je, verpass das bloß nicht!

Wenn du das alles schon geschafft hast, hast du sehr viel erreicht und wahrscheinlich auch einige negativen Erfahrungen mit Behörden gemacht. Aber lass dich – trotz aller Widrigkeiten – nicht kleinkriegen. Jetzt hast du nämlich mehr Rechte. Einklagbar sind sie, so wurde mir gesagt, zwar nicht, aber lass dich davon bitte nicht beirren. ( Pflegestufe ist schon einklagbar, Hilfsmittel nicht)

Jetzt ist es an der Zeit, dass du einen Behindertenausweis beim Bundessozialministeriumsservice beantragst. Dieser Ausweis wird immer wieder bei verschiedenen Ämtern verlangt. Auf diesem Ausweis steht der Grad der Behinderung (Julia hat 100%) . Das ist ein Lichtbildausweis. Diesen brauchst du dann, wenn du dein behindertengerechtes Auto auf den zu Pflegenden anmelden willst. Da sparst du dann die motorbezogene Steuer. Hierzu gibt es bei der KFZ Versicherung einen Antrag (es kann sein, dass sie das abstreiten, aber es gibt ein Formular!!!). Dazu brauchst du noch, anhängig von Bundesland und Bezirk (🙄) eine sogenannte „Pflegschaftsbehoerdliche Genehmigung„. Dieser ist beim jeweiligen Bezirksgericht einzureichen. Ich habe das benötigt und habe ein Schreiben gebraucht, indem ich erklärt habe, warum ich das brauche. Weil mein Kind (laut Behindertenausweis) eine 100% Behinderung hat. Öffis sind unzumutbar. Das gilt nur für Personen die nicht mobil sind!

#pyramidensystem

Ich habe über 2 Jahre gebraucht, um das alles hinzubekommen, also verzweifel bitte nicht gleich beim ersten Amt. Du brauchst deine Nerven noch für Hilfsmittel, Medikamente, Bewilligungen und Ablehnungen und andere Kämpfe.

Mach einfach einen Schritt nach dem anderen. Ruhig bleiben, durchatmen, denn

In der Ruhe liegt die Kraft!

Bitte melde dich jederzeit, wenn du Fragen hast!

Mutter vs Pflegerin

Pflege Unterstützung

6 Kommentare zu „Wichtige Informationen

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